Wenn Einer eine Reise tut, dann hat er viel zu planen.
Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Punkte unserer Reisevorbereitungen. Wir haben etwa ein Jahr vor unserer geplanten Abreise mit den Abklärungen der einzelnen Punkte begonnen. Da wir als erstes Reiseziel das südliche Afrika ansteuern, fokussierten sich die Abklärungen auf die dort gegebenen Bedürfnisse.
Wohnsitz: In der Schweiz angemeldet bleiben oder sich abmelden.
Da wir doch nicht mehr ganz jung sind und eine Abmeldung auch mit dem Verlust der Krankenkasse einhergeht, haben wir uns für den Beibehalt des Wohnsitzes in der Schweiz entschieden. Dies bezahlt man mit Steuern, Strassenverkehrsabgaben, Autoversicherung, die sonst entfallen würden.
Ist man jünger und die Aufnahme in die privaten Leistungen der Krankenkasse bei der Rückkehr kein Problem, dann ist Abmelden, einen weltweiten Krankenversicherungsschutz abschliessen und bei der Rückkehr sich wieder anmelden, die kostengünstigere Lösung.
Impfungen
Sich genügend früh in einem Impfzentrum beraten lassen, da nicht immer aller Impfstoff vorhanden ist (Tollwut). Wir haben uns 6 Monate vor Abreise piksen lassen.
Visa
Viele afrikanische Staaten bieten die Möglichkeit das Land für 90 Tage im Jahr visumsfrei zu besuchen. Dies tönt lange, bedeutet aber auch, dass man alle 3 Monate das Land wechseln muss und eigentlich erst 9 Monate später wieder in dieses Land einreisen kann.
Um eine zeitlich unbefristete Basis für unsere Reisen im südlichen Afrika zu haben, haben wir ein Retirement Visa in Südafrika beantragt. Mit diesem Visa kann man 4 Jahre lang beliebig in Südafrika einreisen und dort leben. Retirement Visa
Den fehlenden Invitation-Letter bzw. Mietvertrag haben wir mit einer Dokumentation unseres Wohnmobils (Kopien von Fahrzeugausweis und CPD und ein paar Bilder des Fahrzeugs) ersetzt.
Haftpflichtversicherung fürs Fahrzeug
Die CH-Haftpflichtversicherung deckt das Fahrzeug nur im europäischen Raum und in den nordafrikanischen Ländern wie Marokko. Bereist man den Rest der Welt, so müssen lokale Lösungen gefunden werden. In den meisten afrikanischen Ländern ist eine lokale Haftpflichtversicherung zu lösen, bzw. die Haftpflichtdeckung ist im Benzinpreis (Südafrika) enthalten. Unser Vertrauen, dass bei einem Schadensfall die lokale Haftpflichtversicherung für uns wirklich greifbar wird, ist gering. Deshalb haben wir eine internationale Haftpflichtversicherung bei Alessie abgeschlossen, die den gesamten afrikanischen Kontinent umfasst. Dies entbindet jedoch nicht, jeweils die landeslokale Versicherung zusätzlich abzuschliessen.
Carnet de Passages en Douane (CPD)
Das Reisen mit dem eigenen Fahrzeug in afrikanischen Ländern, wie auch in Australien und Neuseeland, benötigt Zolldokumente (Carnet de Passages en Douane), die die temporäre Einfuhr wie auch später die Ausfuhr des Fahrzeugs dokumentieren. Mit diesem Verfahren werden allfällige Importzölle aufgeschoben, bis das Fahrzeug wieder ausgeführt wird.
Ein Carnet de Passages kann man bei einer Organisation wie dem TCS oder ACS erhalten. Die CPD ausstellende Organisation verpflichtet sich gegenüber einem Staat, die Importzölle zu leisten, sollte das Fahrzeug nicht ausgeführt werden. Zölle können bis 100% des Fahrzeugwerts erreichen (Kenia). Natürlich verpflichtet sich der CPD-Empfänger gegenüber der ausstellenden Organisation allfällige Zölle zu bezahlen und muss auch eine Kaution, abhängig vom maximalen Importzoll, hinterlegen.
Wir haben unser CPD vom TCS. Die Beratung war hervorragend.
Ein CPD ist ein Jahr gültig und kann wenn notwendig verlängert werden, falls man etwas länger (2 – 3 Wochen) in einem Land bleibt. Dauert die Reise länger, z. B. mehrere Jahre, so muss das aktuelle CPD nach einem Jahr durch ein Nachfolge-CPD ersetzt werden. Man bestellt ein Nachfolge-CPD, lässt es sich zuschicken, reist mit dem aktuellen CPD aus dem Land aus und benutzt das Nachfolge-CPD bei der Einreise in das neue Land. Danach schickt man das alte CPD der ausstellenden Organisation zurück. So kann man mehrere Jahre mit sich ablösenden CPD unterwegs sein.
Bei einer Rückreise in die Schweiz bestätigt der CH-Zoll die Rückkehr des Fahrzeugs auf dem CPD. Dies ist der eigentlich vorgesehene Ablauf.
Verlässt man mit seinem Fahrzeug CPD-pflichtige Länder und setzt seine Reise in Ländern fort, die kein CPD benötigen, so kann das CPD mit Belegen, die zeigen, dass das Fahrzeug das Land auch wirklich verlassen hat (z.B. Verschiffungsdokumentation mit aufgeführter Kontrollschild- und Fahrgestellnummer) dem Aussteller zurückgeschickt werden, um die Kaution zurück zu erhalten.
Neben der Kontrollschild-, Fahrgestell- wird auch die Motorennummer eingetragen. Iveco hat es auch hier geschafft, die Motorennummer so zu verstecken, dass eine Kontrolle ohne Werkzeug nicht möglich ist. (Vordere Abdeckung im Radkasten des linken Vorderrads entfernen, dann hinter 3 Schläuchen …)
Kontrollschilder fürs Fahrzeug
Kontrollschilder können immer wieder verloren gehen oder gestohlen werden. Dies ist im Ausland unangenehm, da CH-Kontrollschilder nicht mal einfach so in den afrikanischen Busch kommen.
Reist man mit einem Carnet de Passages, kommt bei Kontrollschildverlust ein weiteres Problem dazu. Das StVA kann bei Verlust Kontrollschilder mit einer anderen Nummer ausstellen. Die (alte) Kontrollschildnummer ist jedoch im CPD aufgeführt und kann bei jedem Grenzübertritt kontrolliert werden. Dies führt zu Problemen, wenn das Kontrollschild nicht mit den Daten im CPD übereinstimmt. (Bei unserer Einfuhr in Südafrika wurde nur die Fahrzeugnummer kontrolliert.)
Wir haben uns entschieden, die CH-Kontrollschilder mitzuführen, am Fahrzeug jedoch Fake-Kontrollschilder mit derselben Nummer zu montieren. Bestellen kann man Fake-Kontrollschilder (in einem alten französischen Layout) z.B. bei https://www.turishop.ch/
Periodische Fahrzeugkontrolle
Fährt man ein schwereres Wohnmobil (> 3.5t), so muss dieses nach der ersten Periode von 4 Jahren alle 2 Jahre vorgeführt werden. Dies kollidiert ggf. mit längeren Auslandreisen, wo man nicht einfach mal so schnell ins Albisguetli fahren kann, um sich den Stempel abzuholen.
Nach diversen Nachfragen bei mehreren StVA können wir folgendes zusammenfassen: Die StVA sind sich der Problematik bewusst, haben aber keine Lösung. Sie bieten auch keine Überprüfung im Ausland an, wie sie z.B. der TÜV durchführt. Der TCS fällt auch weg, da er nur Fahrzeuge < 3.5t kontrolliert.
Somit verbleiben drei Lösungen:
- Alle 2 Jahre zurückfahren für den Check. Teuer und zeitaufwendig.
- Ein Fake-Kontrollschild beschaffen und mit dem Fake-Kontrollschild die Welt bereisen. So spart man auch die Strassenverkehrsabgaben und die CH-Versicherung, hat jedoch ggf. bei der Rückreise ein Problem, falls seine Kontrollschildnummer wieder vergeben wurden.
- Sich ein Export-Kontrollschild beschaffen und dieses auch nach Ablauf benutzen.
Da unser Flo neu ist, haben wir diese Problematik erst in 4 Jahren. Nach diesen 4 Jahren wird wohl das Fake-Kontrollschild unsere Lösung sein.
Modifikation des Fahrzeuges für Fernreise
Moderne Dieselmotoren erfüllen Abgasnormen, die darauf basieren, dass Dieseltreibstoff mit tiefem Schwefelgehalt vorhanden ist und AdBlue zur Abgasnachbehandlung eingespritzt wird. Dieseltreibstoff der geforderten Qualität (<15ppm) ist nicht überall in Afrika vorhanden. Diesel mit Schwefelgehalt bis zu 2000ppm sind in Afrika keine Seltenheit. Siehe https://www.unep.org/global-sulphur-levels
Zudem ist AdBlue nicht immer erhältlich. Moderne Euro 6 Motoren verhindern das Weiterfahren, wenn kein AdBlue mehr vorhanden ist. Das ist natürlich irgendwo in der Pampa recht unangenehm.
Wir haben unseren Iveco von https://www.offroad-motorhomes.services/ für unseren Trip nach Afrika vorbereiten lassen. Mit dieser Modifikation fahren wir absolut legal in Europa, alle Abgasnachbearbeitungen werden normgerecht erfüllt. Verlassen wir Europa können wir die Abgasbehandlung umschalten, so dass fehlendes AdBlue und hoher Schwefelgehalt keine Probleme bieten. Zudem wird die von Iveco eingebaute Limite von 3000 m ü. Meer erweitert, damit werden auch die Anden technisch machbar.
In unserem Flo ist ein Dongle verbaut, der regelmässig “nach Hause telefoniert” und eine Ferndiagnose durch offroad-motor services möglich macht.
Eine gut verständliche Vertiefung der Thematik Diesel findest du hier: https://matsch-und-piste.de/der-diesel-als-fernreisemotor-probleme-und-losungen/
Iveco Kloten möchte ich hier herzlich danken, dass sie sich die Zeit genommen haben, mir alle Filter und Öle und deren Überprüfung unter dem Fahrzeug zu zeigen und zu erklären.
Maintainability scheint bei der Iveco Entwicklungsabteilung ein Fremdwort zu sein. Es braucht schon etwas Gleichgültigkeit, Filter so zu verbauen, dass man sie ohne Grube kaum überprüfen kann.
Verschiffung
Bei der Verschiffung unseres Flos’ haben wir uns für SeaBridge entschieden. Die Beratung war freundlich und kompetent. Wir bekamen detaillierte Abgabe- und Abholungsinformation, sowie Adressen um sich beim Empfangsort mit allem Nötigen einzudecken. Neben der eigentlichen Verschiffung bietet SeaBridge auch eine Transportversicherung bei Diebstahl, Vandalismus, Schiffsuntergang für das Fahrzeug mit Inhalt an. Ist nicht ganz billig.
Das Fahrzeug kann voll ausgerüstet, jedoch ohne Lebensmittel, Medikamente, Flüssigkeiten, Gas verschifft werden. Alles muss ordentlich verstaut sein und darf nicht in der Kabine herumliegen. Dies wird vor der Verschiffung überprüft. Transportiert man eine leere Gasflasche oder -tank, muss ein Gasfreiheitszertifikat, welches bei der Abgabe erstellt wird, mitgeführt werden.
Ins südliche Afrika fahren mehrere Schiffe im Monat, die meisten davon legen später auch in Australien an. Aufgrund einer in Europa herrschenden Käferplage (Brown Marmorated Stink Bug) müssen alle gebrauchten Fahrzeuge, die in einem Schiff transportiert werden, welches später auch Australien anläuft, fumiert werden. Dies limitiert die Anzahl der verfügbaren Schiffe ohne Fumierung auf etwa 1 Schiff pro Monat.
Scheinbar kann man zur Zeit auch sein Fahrzeug nicht direkt von Afrika nach Australien verschiffen lassen, da in Afrika keine Fumierungsmöglichkeit vorhanden sei (Aussage SeaBridge).